Nutzen Sie die Chance, Ihren beruflichen Karriere mit unserer unterstützden Begleitung und berufsbezogenen Sprachqualifikationen mitzugestalten!

Die Weiterbildungsmaßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1/2 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt/Verringerung von Vermittlungshemmnissen, die das Bunte Brücke Ruhr Institut durchführt, sind darauf ausgelegt, den TeilnehmerInnen wichtige Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, die den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.Ein wichtiger Bestandteil jeder Maßnahme ist das gezielte Bewerben auf adäquate Stellen unter Anleitung. Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen sollen die TeilnehmerInnen dazu befähigt werden, ihr bereits vorhandenes Vorwissen auszubauen und nutzbar zu machen.

Zur Zielgruppe dieser Weiterbildungsmaßnahmen gehören Arbeitssuchende, Migranten und Asylbewerber mit Arbeitsmarktzugang. Diese Maßnahme kann mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden. Der Antrag dazu wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahmen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Bestandteil aller Fachsprachlichen Qualifizierungen ist ebenfalls eine Prüfung. Es werden entsprechende Formate mit Themenschwerpunkt geprüft: z.B. B1/B2-Beruf; C1-Hochschule; B2/C1-Medizin.

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