Die Weiterbildungsmaßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1/2 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt/Verringerung von Vermittlungshemmnissen, die das Bunte Brücke Ruhr Institut durchführt, sind darauf ausgelegt, den TeilnehmerInnen wichtige Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, die den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.Ein wichtiger Bestandteil jeder Maßnahme ist das gezielte Bewerben auf adäquate Stellen unter Anleitung. Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen sollen die TeilnehmerInnen dazu befähigt werden, ihr bereits vorhandenes Vorwissen auszubauen und nutzbar zu machen.